Freistellungsbescheinigung
Hier kann die aktuelle Freistellungsbescheinigung zum Steuerabzug bei Bauleistungen gemäß § 48 b Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) heruntergeladen werden. Diese ist gültig bis zum 11. September 2022.
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Hier kann die aktuelle Freistellungsbescheinigung zum Nachweis zur Steuerschuldnerschaft des Leistungsempängers bei Bauleistungen gem § 13b Abs. 2 Nr. 4 UStG herunter geladen werden.Diese ist gültig bis 21.08.2020.
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